Psychiatrische, neurologische und forensisch-psychiatrische Gutachten für Gerichte, Behörden, Versicherungen und Rechtsanwälte.
Grundlage jedes Gutachtens sind eine sorgfältige Aktenanalyse, eine persönliche Untersuchung und eine für medizinische Laien verständliche Beantwortung der Beweisfragen.
Gutachten zu Erwerbsminderung, Leistungsvermögen, Rehabilitationsfähigkeit und Grad der Behinderung (GdB).
Gutachten für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften: Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB), Verhandlungs- und Haftfähigkeit, Kriminalprognose sowie Unterbringung (§§ 63, 64 StGB).
Begutachtung zu Berufsunfähigkeit, Unfallfolgen sowie Geschäfts- und Testierfähigkeit.
Gutachten zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, zur Einwilligungsfähigkeit und zu Unterbringungsmaßnahmen.
Zusammenhangsgutachten, Kausalitätsbeurteilung neurologischer und psychischer Unfallfolgen sowie MdE-Einschätzung.
Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfallfolgen, Epilepsie, Polyneuropathie, Parkinson und demenzielle Erkrankungen.
Affektive Störungen, Psychosen, PTBS, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen einschließlich testpsychologisch gestützter Diagnostik.
Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich als fachärztlicher Gutachter im Auftrag von Institutionen und rechtsberatenden Stellen.